Rechtsanwalt für Arztrecht in Berlin

Die Existenzgründung geht häufig einher mit dem Erwerb einer Praxis. Sowohl bei dem Erwerb als auch ihrer Veräußerung benötigen Sie rechtlichen Rat, den wir Ihnen bieten, auch wenn er über das reine Arztrecht hinausgeht. Dieser umfasst nicht nur Zulassungsfragen oder die Gestaltung des Praxiskaufvertrages, sondern auch alle anderen mit dem Existenzaufbau sowie dem Betrieb Ihrer Praxis zusammenhängenden Fragen, beispielsweise solche steuerrechtlicher oder auch arbeitsrechtlicher Natur.

Auch das gehört zum Bereich Arztrecht...

Auch wenn Sie den Rückgang der vertragsärztlichen Vergütung durch vermehrte privatärztliche Behandlungsleistungen auffangen konnten, so spüren Sie auch deren Nachteile: Die nicht bezahlten Rechnungen. Wir haben Erfahrung in der Beitreibung von privatärztlichen Honoraren und sind Ihnen beim Inkasso gerne behilflich.

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