Einen Schwerpunkt in der Arbeit unserer Rechtsanwaltskanzlei bildet das Medizinrecht. Ein hoher Spezialisierungsgrad ermöglicht uns eine umfassende und praxisnahe Beratung.
Als Arzt oder Ärztin sind Sie in der Regel Vertragsarzt und haben mit den Veränderungen zu leben, denen die gesetzliche Krankenversicherung laufend unterworfen ist. Das bedeutet nicht nur, dass sich der Honorarverteilungsmaßstab regelmäßig ändert und Sie sich gegen fehlerhafte Honorarbescheide zur Wehr setzen müssen, sondern auch, dass Sie verstärkt dem Risiko ausgesetzt sind, wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise oder auch wegen unwirtschaftlichen Honorars in Regress genommen zu werden. Wir sind Ihnen behilflich, bereits im Prüfverfahren Ihre rechtlich relevanten Argumente gegenüber dem Prüfungsausschuss zu formulieren, damit die Gefahr einer Rückforderung möglichst frühzeitig ausgeräumt wird. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im weiteren Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss sowie den Sozialgerichten.
Die in den letzten Jahren erheblich gesunkene Vergütung, die Sie als Vertragsarzt erzielen, hat zur Folge, dass Sie über Werbemaßnahmen oder zusätzliche Geschäftsfelder nachdenken müssen. Fragen des Berufsrechts, aber auch des Wettbewerbsrechts und Steuerrechts sind dabei bedeutsam, die zu beantworten wir Ihnen behilflich sind.
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