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Im Falle Ihrer Vertretung vor Gericht müssen Rechtsanwälte mindestens
die im RVG festgelegten Gebühren in Rechnung stellen. Sie dürfen
keine Gebührenvereinbarung mit Ihnen treffen, mit der diese Gebühren
unterschritten werden. Sie dürfen mit Ihnen allerdings höhere Gebühren
vereinbaren. Das tun wir nicht.
Unser Stundenhonorar
Wir bieten Ihnen an, das Honorar nach dem Zeitaufwand zu berechnen.
Das ist sinnvoll in Fällen, in denen der Gegenstandswert nicht
einfach zu bestimmen ist, etwa wenn es um den Entwurf eines Vertrages
geht, und dann, wenn es keine gesetzliche Gebühr gibt und wir
mit Ihnen über die Höhe unseres Honorars eine Gebührenvereinbarung
schließen müssen, also wenn Sie sich von uns beraten
lassen wollen oder wenn wir für Sie ein Gutachten erstellen
sollen. Unser Stundenhonorar beträgt 150 Euro netto zuzüglich
Umsatzsteuer für jede Stunde.
Damit Sie schon zu Anfang die Kosten abschätzen können,
die auf Sie zukommen, können wir mit Ihnen den Umfang unserer
Tätigkeit festlegen und dafür ein Budget vereinbaren,
das wir nur dann überschreiten, wenn wir das vorher mit Ihnen
abgestimmt haben.
Erfolgshonorar?
Verboten ist allen Rechtsanwälten die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
Einen Erfolgsanteil dürfen sich die Rechtsanwälte allerdings dann
versprechen lassen, wenn sie daneben zumindest die gesetzlichen
Gebühren fordern.
In allen übrigen Fällen gelten die Gebührensätze des RVG nur, soweit
nichts anderes vereinbart ist, d. h. jeder Rechtsanwalt kann mit
seinen Mandanten vor Mandatsübernahme seine Vergütung innerhalb
der bereits genannten Grenzen frei aushandeln. Lediglich wenn keine
Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde, gilt automatisch
das Gebührensystem des RVG, wie es oben erläutert wurde.
Die Erstberatung Seit dem 1. Juli 2006
gibt es den Begriff Erstberatung nicht mehr. Vielmehr
bestimmt das RVG nun, dass der Rechtsanwalt, wenn er mit Ihnen nichts
anderes vereinbart hat und wenn Sie Verbraucher sind, für ein
erstes Beratungsgespräch nur noch eine Gebühr
von maximal 190 Euro netto erhält, also ohne Umsatzsteuer und
ohne Auslagenersatz. Wir schlagen Ihnen vor, auch ein erstes Beratungsgespräch
nach unserem Stundensatz von 150 Euro ohne Umsatzsteuer abzurechnen,
wobei wir auch dann mit Ihnen den Umfang, also die Dauer unserer
Beratung vorher genau festlegen können.
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