Nürnberger Schlünder, Rechtsanwalt Berlin
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Ein Rechenbeispiel
 
 
Bei einem Streitwert von 10.000 Euro sieht die Rechnung so aus, wenn wir Sie zuerst außergerichtlich vertreten haben und für Sie anschließend in derselben Angelegenheit in einem Rechtsstreit vor Gericht auftreten und für Sie einen oder auch mehrere Termine wahrgenommen haben:
  Geschäftsgebühr (hier: 1,5) 729,00 Euro
  Auslagenpauschale 20,00 Euro
  Verfahrensgebühr (1,3) 631,80 Euro
  Anrechnung der Hälfte der Geschäftsgebühr - 364,50 Euro
  Terminsgebühr (1,2) 583,00 Euro
  Auslagenpauschale 20,00 Euro
  Zwischensumme 1.619,30 Euro
  Mehrwertsteuer (16 %) 259,09 Euro
  Endsumme 1.878,39 Euro

Dies ist nur ein Beispiel. Scheuen Sie sich nicht, falls Sie ein rechtliches Problem haben, konkret anzufragen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie sich die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe leisten können oder wollen. Diese Anfrage als solche ist natürlich kostenfrei.

Vielleicht möchten Sie die Kosten anhand des oben genannten Beispieles selbst überschlagen. Deshalb ist nachfolgend eine Gebührentabelle mit den aktuellen Gebühren abgedruckt.

Außerdem enthält die Tabelle die Gerichtskosten in Höhe von drei Gebühren. Dieser Betrag muss bei Einreichen der Klage an die Gerichtskasse gezahlt werden. Wird ein Mahnbescheid beantragt, so beträgt der Gerichtskostenvorschuss nur 1/6 dieses Betrages, mindestens aber 18,00 Euro.

Für die richtige Wiedergabe der Beträge und die Richtigkeit der sonstigen Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Verbindlich ist allein das, was im Gesetz steht.

Kostentabelle in Euro:


Wert bis
volle
Rechtsanwaltsgebühr
(Gebühr 1,0)

Gerichtskostenvorschuss
(3 Gebühren)
 
300 25 75  
600 45 105  
900 65 135  
1.200 85 165  
1.500 105 195  
2.000 133 219  
2.500 161 243  
3.000 189 267  
3.500 217 291  
4.000 245 315  
4.500 273 339  
5.000 301 363  
6.000 338 408  
7.000 375 453  
8.000 412 498  
9.000 449 543  
10.000 486 588  
13.000 526 657  
16.000 566 726  
19.000 606 795  
22.000 646 864  
25.000 686 933  
30.000 758 1.020  
35.000 830 1.107  
40.000 902 1.194  
45.000 974 1.281  
50.000 1.046 1.368  
65.000 1.123 1.668  
80.000 1.200 1.968  
95.000 1.277 2.268  
110.000 1.354 2.568  
125.000 1.431 2.868  
140.000 1.508 3.168  
155.000 1.585 3.468  
170.000 1.662 3.768  
185.000 1.739 4.068  
200.000 1.816 4.368  
230.000 1.934 4.818  
260.000 2.052 5.268  
290.000 2.170 5.718  
320.000 2.288 6.168  
350.000 2.406 6.618  
380.000 2.524 7.068  
410.000 2.642 7.518  
440.000 2.760 7.968  
470.000 2.878 8.418  
500.000 2.996 8.868  
550.000 3.146 9.318  
600.000 3.296 9.768  
650.000 3.446 10.218  
700.000 3.596 10.668  
750.000 3.746 11.118  
800.000 3.896 11.568  
850.000 4.046 12.018  
900.000 4.196 12.468  
950.000 4.346 12.918  
1.000.000 4.496 13.368  

Die Tabelle können Sie selbst fortführen. Sie endet allerdings bei 30 Millionen Euro. Dort liegt der Höchstwert.

Für jede Erhöhung des Streitwertes um 50.000 Euro erhöhen sich die Rechtsanwaltsgebühr und die Gerichtsgebühr um je 150 Euro. Der einzuzahlende Gerichtskostenvorschuss erhöht sich somit um je 450 Euro.

Auch für die Richtigkeit der Streitwerttabelle können wir keine Gewähr übernehmen. Verbindlich ist das, was im Gesetz steht.

 
Andreas Nürnberger
Rechtsanwalt
Maître en Droit
(Aix-en-Provence)
Irene Schlünder
Rechtsanwältin
Albestraße 11
D-12159 Berlin
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