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Sie sind Arzt oder Ärztin bzw. Zahnarzt oder Zahnärztin...
und werden wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers in Anspruch
genommen? In diesem Fall wird Ihnen Ihre Versicherung einen Rechtsanwalt
empfehlen, wenn sich ein gerichtlicher Rechtsstreit nicht vermeiden
lässt. Es ist aber Ihr gutes Recht, sich auch anderweitig nach
einem Anwalt Ihres Vertrauens umzusehen, zumal es um Ihren guten
Ruf als Arzt geht.
Sie sind Patient oder Patientin...
und glauben, von Ihrem Arzt oder Zahnarzt falsch behandelt worden
zu sein? Wir sehen für Sie Ihre Behandlungsunterlagen ein,
bemühen uns um die Unterstützung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung
und deren medizinischem Dienst, begleiten Sie im Schlichtungsverfahren
der Schlichtungsausschüsse der Ärztekammern, geben Ihnen
eine erste Einschätzung und vertreten Sie gegenüber der
ärztlichen Haftpflichtversicherung und notfalls vor Gericht.
In Arzthaftpflichtsachen vertreten wir sowohl Ärzte als auch
Patienten, denn der gute Ruf einer auf Qualität bedachten Ärzteschaft
verlangt sowohl die die Verteidigung der Ärzte gegen unberechtigt
erhobene Ansprüche als auch die Unterstützung von Patienten
bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
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