A. Nürnberger, Rechtsanwalt bei Unfall und Verkehrsunfall | Berlin
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Arzthaftungsrecht

 


Sie sind Arzt oder Ärztin bzw. Zahnarzt oder Zahnärztin...

und werden wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers in Anspruch genommen? In diesem Fall wird Ihnen Ihre Versicherung einen Rechtsanwalt empfehlen, wenn sich ein gerichtlicher Rechtsstreit nicht vermeiden lässt. Es ist aber Ihr gutes Recht, sich auch anderweitig nach einem Anwalt Ihres Vertrauens umzusehen, zumal es um Ihren guten Ruf als Arzt geht.

Sie sind Patient oder Patientin...

und glauben, von Ihrem Arzt oder Zahnarzt falsch behandelt worden zu sein? Wir sehen für Sie Ihre Behandlungsunterlagen ein, bemühen uns um die Unterstützung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und deren medizinischem Dienst, begleiten Sie im Schlichtungsverfahren der Schlichtungsausschüsse der Ärztekammern, geben Ihnen eine erste Einschätzung und vertreten Sie gegenüber der ärztlichen Haftpflichtversicherung und notfalls vor Gericht. In Arzthaftpflichtsachen vertreten wir sowohl Ärzte als auch Patienten, denn der gute Ruf einer auf Qualität bedachten Ärzteschaft verlangt sowohl die die Verteidigung der Ärzte gegen unberechtigt erhobene Ansprüche als auch die Unterstützung von Patienten bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

 
Andreas Nürnberger
Rechtsanwalt
Maître en Droit
(Aix-en-Provence)
  Irene Schlünder
Rechtsanwältin
 
  Albestraße 11
D-12159 Berlin
 
  Tel.: +49 (0)30 20 30 17 90
Fax: +49 (0)30 20 30 17 99
info@nuernberger-schluender.de