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Sie sind Arzt oder Ärztin bzw. Zahnarzt oder Zahnärztin
und haben eine eigene Praxis oder möchten eine eröffnen?
Als Vertragsarzt oder Vertragsärztin haben Sie mit den Veränderungen
zu leben, denen die gesetzliche Krankenversicherung laufend unterworfen
ist. Das bedeutet nicht nur, dass sich der Honorarverteilungsmaßstab
regelmäßig ändert und Sie sich gegen fehlerhafte
Honorarbescheide der kassenärztlichen oder kassenzahnärztlichen
Vereinigung zur Wehr setzen müssen, sondern auch, dass Sie
verstärkt dem Risiko ausgesetzt sind, wegen unwirtschaftlicher
Verordnungsweise oder auch wegen unwirtschaftlichen Honorars in
Regress genommen zu werden. Wir sind Ihnen behilflich, bereits im
Prüfverfahren Ihre rechtlich relevanten Argumente gegenüber
dem Prüfungsausschuss zu formulieren, damit die Gefahr einer
Rückforderung möglichst frühzeitig ausgeräumt
wird. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im weiteren
Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss sowie den Sozialgerichten.
Die Existenzgründung geht häufig einher mit dem Erwerb
einer Praxis. Sowohl bei dem Erwerb als auch ihrer Veräußerung
benötigen Sie rechtlichen Rat, den wir Ihnen bieten. Anwaltlicher
Rat ist auch angezeigt, wenn es um einen Vertrag geht, etwa wenn
Sie in Zukunft in einer Praxisgemeinschaft arbeiten oder wenn Sie
eine Gemeinschaftspraxis gründen wollen. Wir beraten Sie, wenn
es um Ihre Zulassung geht oder um die Gestaltung des Praxiskaufvertrages
oder Praxisübernahmevertrags sowie auch zu allen anderen mit
dem Existenzaufbau sowie dem Betrieb Ihrer Praxis zusammenhängenden
Fragen, beispielsweise im Steuerrecht oder im Arbeitsrecht.
Das ärztliche Berufsrecht und das Wettbewerbsrecht setzt Ihrer
Außendarstellung so manche Grenze. Gerne sind wir Ihnen behilflich,
wenn es um die Zulässigkeit Ihrer Werbung geht.
Schließlich haben wir Erfahrung in der Beitreibung von privatärztlichen
Honoraren und sind Ihnen beim Inkasso gerne behilflich.
Auch für Ihre privaten Belange sind wir da, etwa wenn Sie
in eine Immobilie investiert haben oder planen, dies zu tun. In
solchen Fällen vertreten wir Sie gegenüber allen an dem
Geschäft Beteiligten einschließlich der Banken, bestenfalls
um Sie vor Schäden zu bewahren, aber auch um einen bereits
eingetretenen Schaden so gering als möglich zu halten.
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