Nürnberger Schlünder, Rechtsanwalt Arztrecht Berlin
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Medizinrecht | Arztrecht
 


Sie sind Arzt oder Ärztin bzw. Zahnarzt oder Zahnärztin und haben eine eigene Praxis oder möchten eine eröffnen?

Als Vertragsarzt oder Vertragsärztin haben Sie mit den Veränderungen zu leben, denen die gesetzliche Krankenversicherung laufend unterworfen ist. Das bedeutet nicht nur, dass sich der Honorarverteilungsmaßstab regelmäßig ändert und Sie sich gegen fehlerhafte Honorarbescheide der kassenärztlichen oder kassenzahnärztlichen Vereinigung zur Wehr setzen müssen, sondern auch, dass Sie verstärkt dem Risiko ausgesetzt sind, wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise oder auch wegen unwirtschaftlichen Honorars in Regress genommen zu werden. Wir sind Ihnen behilflich, bereits im Prüfverfahren Ihre rechtlich relevanten Argumente gegenüber dem Prüfungsausschuss zu formulieren, damit die Gefahr einer Rückforderung möglichst frühzeitig ausgeräumt wird. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im weiteren Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss sowie den Sozialgerichten.

Die Existenzgründung geht häufig einher mit dem Erwerb einer Praxis. Sowohl bei dem Erwerb als auch ihrer Veräußerung benötigen Sie rechtlichen Rat, den wir Ihnen bieten. Anwaltlicher Rat ist auch angezeigt, wenn es um einen Vertrag geht, etwa wenn Sie in Zukunft in einer Praxisgemeinschaft arbeiten oder wenn Sie eine Gemeinschaftspraxis gründen wollen. Wir beraten Sie, wenn es um Ihre Zulassung geht oder um die Gestaltung des Praxiskaufvertrages oder Praxisübernahmevertrags sowie auch zu allen anderen mit dem Existenzaufbau sowie dem Betrieb Ihrer Praxis zusammenhängenden Fragen, beispielsweise im Steuerrecht oder im Arbeitsrecht.

Das ärztliche Berufsrecht und das Wettbewerbsrecht setzt Ihrer Außendarstellung so manche Grenze. Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn es um die Zulässigkeit Ihrer Werbung geht.

Schließlich haben wir Erfahrung in der Beitreibung von privatärztlichen Honoraren und sind Ihnen beim Inkasso gerne behilflich.

Auch für Ihre privaten Belange sind wir da, etwa wenn Sie in eine Immobilie investiert haben oder planen, dies zu tun. In solchen Fällen vertreten wir Sie gegenüber allen an dem Geschäft Beteiligten einschließlich der Banken, bestenfalls um Sie vor Schäden zu bewahren, aber auch um einen bereits eingetretenen Schaden so gering als möglich zu halten.

 
Andreas Nürnberger
Rechtsanwalt
Maître en Droit
(Aix-en-Provence)
  Irene Schlünder
Rechtsanwältin
 
  Albestraße 11
D-12159 Berlin
 
  Tel.: +49 (0)30 20 30 17 90
Fax: +49 (0)30 20 30 17 99
info@nuernberger-schluender.de