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Sie sind Komponist, Musiker oder beides? Sie möchten
wissen, wie Sie Ihr Werk schützen können? Sie möchten
bei einem Konzert ihre eigenen Stücke spielen und fragen sich,
warum die GEMA hierfür Geld verlangt? Sie verstehen den Wahrnehmungsvertrag
der GEMA nicht? Ein Musikverlag hat Ihnen einen Musikverlagsvertrag
angeboten und Sie fragen sich, was Sie davon haben? Ein Plattenlabel
hat Ihnen einen Bandübernahmevertrag angeboten? Gerade bei
jungen Künstlern besteht häufig die Gefahr, dass aus Unerfahrenheit
nachteilige Verträge abgeschlossen werden. Bevor Sie also langfristige
vertragliche Bindungen eingehen, lassen Sie sich beraten, es könnte
sich lohnen.
Man hat Ihnen angeboten, eine Filmmusik zu entwickeln, und Sie
brauchen jemanden, der den Vertrag prüft?
Sie brauchen Hilfe beim Umgang mit einer Konzertagentur?
Auch wenn Sie bereits über große Erfahrung verfügen,
werden Sie im Bereich Musikrecht immer wieder auf neue Rechtsfragen
stoßen. Wir beantworten Ihnen diese gerne.
Selbstverständlich verteidigen wir Ihr Urheberrecht bzw. Ihre
Leistungsschutzrechte und vertreten Sie in Verhandlungen oder notfalls
vor Gericht.
Und schließlich sind wir auch Ihre Ansprechpartner, wenn
Sie über das Gebiet Musikrecht hinaus sonstige rechtliche Sorgen
haben, etwa mit dem Finanzamt oder mit der Ausländerbehörde.
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